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Registrierkassen

Geschrieben von Admin am . Veröffentlicht in Kasse

Registrierkassen

Ihr regionaler Partner für Registrierkassen und POS-Systeme!

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen.

Ob Handelsunternehmen, Gastronomie, Hotelbetriebe, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, u.a. die mindestens einen Jahresumsatz von 15.000 Euro haben und Barumsätze von 7.500 Euro überschreiten, müssen ihre Bareinnahmen mit einer Registrierkasse erfassen und Belege ausstellen.

 Sharp Kassen


Vorteile von Registrierkassen und POS-Systeme:

.) Schnelle und einfache Verrechnung

.) Erfüllung der Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht

.) Verwaltung von Kunden, Artikel und Aufträge in der Kasse

.) Tageslosung auf Knopfdruck, aktueller Kassenbestand jederzeit abrufbar

.) Erstellen von Kassenabschlüssen, Beleghistorien und Journalen

.) Einfache Anbindung an Hardware (z.B. Scanner, Drucker, Bankomat)

 

Wir bieten Ihnen Registrierkassen mit umfangreichen Funktionen für den Kasseneinsteiger und den erfahreneren Kassenanwender an.

Unsere Spezialisten punkten durch ihre erstklassige Einschulung, Service und ihren schnellen Support.

  

„Damit der Kassenabschluss stimmt!"

  

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